EU macht Ernst mit dem Verschlechterungsverbot für Gewässer
In einen aktuellen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof deutlich klar, dass schon relative geringe Verschlechterungen der Wasserqualität grundsätzlich verboten sind.
In einen aktuellen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof deutlich klar, dass schon relative geringe Verschlechterungen der Wasserqualität grundsätzlich verboten sind.
Unseren zweiten Stammtisch eröffnete Dipl. Ing. Karl-Heinz Wahren. Als ehemaliger Geologe imTagebau Greifenhain hielt er einen sehr aufschlußreichen Vortrag. Trotzt 2007 eingestellter Flutung steigt der Wasserspiegel per anno um 1,3 m. Unser See hat die beste Wasserqualität der Lausitzer Seen. Der ph-Wert ist stabil und in einen sehr guten neutralen Bereich bei 7,3. Derzeit fließt die beachtliche Menge von über 41 cbm/min feinstes Grundwasser in den See. Das sind über 21 Millionen Kubikmeter im Jahr! Aber woher kommt der enorme unterirdische Wasserzustrom und die sehr gute Wasserqualität? Es strömt aus einem langen unterirdischen Flußtal. Die sogenannte Wormlager Rinne ist eine eiszeitliche Auswaschungsrinne, die im Bereich des Kunersdorfer Strands angebaggert wurde. Damit ist der Altdöberner See ein bedeutendes Quellgebiet der Lausitz. Laut Herr Wahren damit völlig ungeeignet für ein EHS-Endlager. Das gute Wasser sollte am Ende aus dem See heraus in den Gräbendorfer See und dann in die Südflanke des Spreewaldes fließen. Dies wird helfen die Wasserqualität des Gräbendörfer Sees und des Spreewalds dauerhaft zu verbessern und zu stabilisieren. Herr Wahren sprach sich wiederholt dafür aus das Risiko der Verschlechterung der Wasserqualität auf keinen Fall einzugehen. Zusammen mit Prof. Dr. Oswald Blumenstein von der Universität Potsdam wurden mehrere kritische Punkte auf die Agenda gehoben:
Der Verbandsvorsteher Volker Mielchen des Zweckverbands Lausitzer Seenland Brandenburg hat auf unseren offenen Brief reagiert:
Anders als von Ihnen dargestellt, wurde in der Verbandsversammlung kein Beschluss zu der Angelegenheit gefasst.
Zur Aufklärung hier das Zitat aus dem Protokoll (TOP 2 Einwohnerfragestunde):
„Herr Winzer, Bürgermeister von Altdöbern, trägt seine Bedenken zum Thema Einspülung von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See vor. Die Gemeinde hat einen ablehnenden Beschluss zum Thema gefasst. Sie befürchtet, dass die touristische Entwicklung des Sees gefährdet werden könnte. Er appelliert an die Verbandsräte, in den entsprechenden Gremien die Gemeinde in ihrem Anliegen zu unterstützen. Herr Heinze bedankt sich für diesen wichtigen Appell und fordert die Verbandsräte auf, sich zum Thema eine Meinung zu bilden und sich in die Diskussion im Rahmen ihres jeweiligen politischen oder amtlichen Handelns aktiv und kritisch einzubringen.“Der Zweckverband LSB wird sich auch weiterhin für eine positive Entwicklung des Altdöberner Sees einsetzen.
Sehr knapp wird auf unseren offenen Brief geantwortet. Mit einem Protokollauszug wird dabei dargestellt, dass es keine Beschlussfassung zum Altdöberner See gab. Die Verbandsmitglieder wurden demnach lediglich von den Befürchtungen der Gemeinde Altdöbern unterrichtet und aufgefordert, sich eine Meinung dazu zu bilden und ihr Handeln danach auszurichten.
Für uns ist dies ein ergebnisoffener Appell an die einzelnen Verbandsmitglieder, statt der Wahrnehmung selbst gestellter Aufgaben.
Wie schön er ist. Wie er sich schmiegt in die Landschaft hier im Süden. Der Altdöberner See im Süden Brandenburgs. Wer in diesem Sommer in den Süden fliegt, kann ihn sehen diesen klaren See, den die Leute beginnen, ihren klaren Bergsee zu nennen, obwohl von Bergen nicht viel zu sehen ist. Aber der See ist so klar, dass man fast bis auf den Grund sehen kann. Leider nur fast. Könnte man es, dann würde sich am Seeboden ein riesiges Kreuz abzeichnen. Hinterlassen hat es uns der dänische Landschaftskünstler Mikael Hansen. Das war 1993. Kurz nachdem die Kohlebagger ruhten und kurz bevor die Pumpen abgestellt wurden und das Wasser wieder zu steigen begann, schrieb er dieses Zeichen in den Grund, damit dieser Ort selbst zu einem Zeichen würde. 300 Meter lange Förderbänder kündeten vom Ende der Verwundungen. Die Bergleute nannten es das Kreuz des Südens.
In Vorbereitung auf die kommenden Stammtische empfehlen wir folgendes PDF, welches nach intensiver Auseinandersetzung mit den verfügbaren Dokumenten und Gutachten entstanden ist.
Unser Trinkwasser ist gefährdet!
Die mögliche Wasserlöslichkeit von Eisenhydroxid, Schwermetallen und anderer gefährlicher Stoffe bei Sauerstoffmangel im tiefen Altdöberner See gefährdet das Grundwasser der gesamten Region und insbesondere der Altdöberner Trinkwasserbrunnen! Bisher gibt es nicht einmal Studien zu der Problematik! Bei allen Eisenhydroxidschlämmen wurden bei Untersuchungen hohe Sulfat, Arsen- und Schwermetallgehalte festgestellt – Finger weg von unserem Wasser!
Der See kann umkippen!
Zur zukünftig geplanten Einspülung organischer Schlämme aus Fließgewässern und natürlichen Absetzanlagen (Schlammtypen I und II) gibt es kaum Untersuchungen oder gar Langzeiterfahrungen.
Ein zentrales Großexperiment im tiefsten Bergbausee Brandenburgs mit exzellentem pH-Wert ist deshalb unverantwortlich! Bei Abbauprozessen organischen Materials am Seegrund kann es leicht zu Sauerstoffmangel kommen, der zur Folge hat, dass sich sowohl gebundenes Eisenhydroxid als auch Schwermetalle und andere toxisch wirkende Stoffe im Seewasser lösen können!
Der Landtagsabgeordnete Klaus Ness antwortet am 10.06.2015 auf unseren offenen Brief an den Brandenburger Landtag:
… Ihre Sorge nehmen wir Ernst. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es weder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren noch eine abschließend eindeutige Rechtsauslegung gibt, die eine wasserrechtliche Zulassung ermöglichen würde. Der rechtliche Rahmen wurde inzwischen im Rechtsgutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 08.05.2015 bewertet.
Auf dieser Grundlage und nach Vorliegen der Ergebnisse weiterer Prüfungen durch die Landesregierung wird die Diskussion in den parlamentarischen Gremien weitergeführt. Sowohl der Wirtschafts- als auch der Agrar- und Umweltausschuss des Landtags werden sich sorgfältig mit dieser Problematik befassen und planen noch in diesem Jahr Vor-Ort Termine.
Sehr geehrter Herr Mielchen,
in der letzten Verbandsversammlung hat der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg beschlossen, sich zum Thema Einspülen von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See zu enthalten.
Der Altdöberner See ist Teil eines Verbandsgebietes, welches fünf Seen in Brandenburg und die brandenburgischen Teile zweier Seen an der Grenze zu Sachsen umfasst. Der Zweckverband positioniert sich in seinem Leitbild wie folgt:
Wir fühlen uns dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. In einer neu entstehenden Landschaft wollen wir zeigen, dass ein ausgewogenes Miteinander ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte möglich ist. Indem wir die Eigenart und Schönheit der Bergbaufolgelandschaft entwickeln und erhalten, wollen wir seltenen und typischen Arten einen Lebensraum geben und unseren Gästen aus Nah und Fern ein besonderes Erlebnis bieten.
In ihrer Stellungnahme zum EHS-Konzept der LMBV erklärt das Ministerium als oberste Wasser- und Abfallbehörde des Landes Brandenburg allen Ernstes, dass der Eisenockerschlamm als toxisch wirkender Abfall, der aus den Fließgewässern der Lausitz ausgebaggert, über Monate zum Trocknen gelagert, zu diesem Zwecke mit chemischen Flockungsmitteln versetzt, per LKW dann an den Altdöberner See transportiert, dort wieder zwischengelagert, zusätzlich mit Kalk behandelt und schließlich mit sauberem Seewasser wieder verflüssigt wird, um verklappt werden zu können, nach § 32 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) keinen festen Stoff darstellt, für den das Einbringen in ein oberirdisches Gewässer zum Ziele der Entledigung verboten ist (Seite 2):
Die Einleitung eines verflüssigten Eisenhydroxidschlammes mit Feststoffgehalten von 20 bis 30% […] entspricht nach hiesiger Sicht der Einleitung einer Suspension und nicht dem Einbringen eines Feststoffs.
Man lernt, Dinge derer man sich entledigen will, nur hinreichend verflüssigen und ab in die Gewässer!
Völlig zu Recht verweist das Landesumweltamt (LUGV) in seiner Stellungnahme zum EHS-Konzept der LMBV darauf, dass Baggergut von einem Gewässer in ein anderes laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur per Schiff oder Rohrleitung umgelagert werden kann:
Falls derselbe Stoff per LKW umgelagert werden wird, handelt es sich um Abfall und darf nicht wieder in ein Gewässer gespült werden. Außerdem würde eine Teilentwässerung und eine Zugabe von Kalk, die der Milieustabilisierung dient, rechtlich eine genehmigungsbedürftige Abfallbehandlung darstellen.
Genau das jedoch plant die LMBV am Altdöberner See!