Zweckverband reagiert auf offenen Brief

Der Verbandsvorsteher Volker Mielchen des Zweckverbands Lausitzer Seenland Brandenburg hat auf unseren offenen Brief reagiert:

Anders als von Ihnen dargestellt, wurde in der Verbandsversammlung kein Beschluss zu der Angelegenheit gefasst.

Zur Aufklärung hier das Zitat aus dem Protokoll (TOP 2 Einwohnerfragestunde):
„Herr Winzer, Bürgermeister von Altdöbern, trägt seine Bedenken zum Thema Einspülung von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See vor. Die Gemeinde hat einen ablehnenden Beschluss zum Thema gefasst. Sie befürchtet, dass die touristische Entwicklung des Sees gefährdet werden könnte. Er appelliert an die Verbandsräte, in den entsprechenden Gremien die Gemeinde in ihrem Anliegen zu unterstützen. Herr Heinze bedankt sich für diesen wichtigen Appell und fordert die Verbandsräte auf, sich zum Thema eine Meinung zu bilden und sich in die Diskussion im Rahmen ihres jeweiligen politischen oder amtlichen Handelns aktiv und kritisch einzubringen.“

Der Zweckverband LSB wird sich auch weiterhin für eine positive Entwicklung des Altdöberner Sees einsetzen.

Sehr knapp wird auf unseren offenen Brief geantwortet. Mit einem Protokollauszug wird dabei dargestellt, dass es keine Beschlussfassung zum Altdöberner See gab. Die Verbandsmitglieder wurden demnach lediglich von den Befürchtungen der Gemeinde Altdöbern unterrichtet und aufgefordert, sich eine Meinung dazu zu bilden und ihr Handeln danach auszurichten.

Für uns ist dies ein ergebnisoffener Appell an die einzelnen Verbandsmitglieder, statt der Wahrnehmung selbst gestellter Aufgaben.

In der Satzung des Zweckverbandes heißt es im § 4 Aufgaben des Zweckverbandes, Abs.1 Allgemeines:

a) Koordinierung aller das Verbandsgebiet betreffenden im Rahmen der Bergbausanierung anfallenden Entscheidungen der Verbandsmitglieder in Abstimmung mit dem Sanierungsträger und den beteiligten Ministerien, insbesondere dem für das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung verantwortlichen Resort;

b) Vertretung der das Verbandsgebiet und die Verbandsaufgaben betreffenden Interessen der Verbandsmitglieder gegenüber Dritten

c) Sicherstellung eines kontinuierlichen Imagezuwachses …

Der Zweckverband Lausitzer Seenland ist eine Körperschaft des öffentlich Rechts. Die Gemeinden Altdöbern und Neu-Seeland haben in den betreffenden Aufgabensparten zusammen 7 von 100 Stimmen.

Die Bürger in den Anrainerkommunen des Altdöberner Sees erwarten vom Zweckverband Lausitzer Seenland, dass er sich seinen Aufgaben stellt und die Arbeitsbeziehungen zum Sanierungsträger LMBV und den beteiligten Ministerien nutzt, um auf Alternativen zur Einspülung der EHS-Schlämme in den Altdöberner See hinzuwirken!