Nachdem das Landesbergamt auf Grund unseres Umweltverträglichkeitsantrages die wissenschaftliche Studie, die Grundlage des EHS-Konzepts der LMBV war, veröffentlichte, hat der Bergbausanierer nun auch sein EHS-Konzept online gestellt.
Darin ist auf Seite 23 nachzulesen, dass sowohl Landesbergamt (LBGR) als auch Landesumweltamt (LUGV) schwerwiegende Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit einer jahrzehntelangen Verklappung von Alkalischem Eisenhydroxidwasser (AEW) und organischen Eisenhydroxidschlämmen (EHS) in Bergbaufolgeseen geäußert haben.
Das Landesbergamt hat uns auf Nachfrage ihre erste Stellungnahme zum EHS-Konzept an die LMBV inzwischen zur Kenntnis gegeben. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen (Seite 2):
Im Erlaubnisverfahren für das längerfristige Einspülen in den vorgeschlagenen Altdöberner See als Einspülstelle sind auch die Fragen der Wasserrahmenrichtlinie zum Erreichen eines guten ökologischen Potentials bei künstlichen Gewässern zu beachten sowie mögliche Konflikte mit der Folgenutzung des Gewässers nach dessen endgültiger Fertigstellung zu klären.
Weiterhin wurde nun auch der Standpunkt des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft als oberste Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde Brandenburgs zum EHS-Konzept der LMBV veröffentlicht. Darin bezieht man sich auch auf das Gutachten von Dr. Uhlmann als zentrale Grundlage des EHS-Konzepts der LMBV und erklärt (Seite 4 + 5):
Untersuchungsdefizite sind aber bereits erkannt und betreffen das chemische Langzeitverhalten der EHS, aerobes und anaerobes Abbauverhalten, Desorption und Lösung von Schadstoffen aus dem EHS, limnologische Detailbetrachtungen des aufnehmenden Bergbaufolgesees, naturschutzfachliche Bewertungen der Auswirkungen auf Flora und Fauna, sowie Untersuchungen im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
[…]
Dass einer subaquarischen Entsorgung des EHS über Jahrzehnte (50 bis 100 Jahre) hinweg politisch und fachwissenschaftlich nicht widersprochen wird, darf bezweifelt werden.
Wie richtig, auch wenn man einen Widerspruch aus der mündigen Bürgerschaft offensichtlich nicht erwartete!