Landesbergamt zeigt Grenzen der Ockerschlamm-Einspülung auf

Laut EHS-Konzept der LMBV soll auch langfristig Ockerschlamm aus technischen Wasserbehandlungsanlagen (AEW) in Gewässer des Lausitzer Seenlandes verklappt werden – wie derzeit am Sedlitzer See zu besichtigen – um sich dieser Schlämme zu entledigen. Begründet wird das pauschal mit der Möglichkeit der Wiederversauerung dieser Gewässer durch Grundwasserzufluss aus den Kippenflächen. Im EHS-Konzept der LMBV steht dazu auf Seite 23:

Das LBGR geht davon aus, dass es sich hierbei um Abfall handelt und die positive Wirkung des AEW auf den Bergbaufolgesee nicht mehr vorliegt, sobald eine gute Wasserbeschaffenheit erreicht wurde.

Gerade im Altdöberner See gibt es jedoch gar keine Versauerungsgefahr, da er als gesunder Bergsee am Niederlausitzer Grenzwall schon heute und auch zukünftig mit Grundwasser bester Qualität gespeist wird.

Zudem weist schon die Studie von Dr. Uhlmann darauf hin (Seite 16):

Bei der Sedimentumlagerung muss für das Zielgewässer das Verschlechterungsverbot beachtet werden. Eine nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Zustandes des Zielgewässers ist zu vermeiden. Nach aktueller Lesart […] ist davon auszugehen, dass bereits geringfügige Verschlechterungen eines Gewässers eine solche Veränderung darstellen können.