Fakt ist

Toxische Wirkung, Lösung von Phosphat und Schwermetallen

das Umweltbundesamt antwortet auf eine Anfrage wie folgt:

Die Folgen der Einleitung von eisenhaltigem Grundwasser in Oberflächengewässer sind gut untersucht und können in Anhängigkeit vom Ausmaß zu einer starken Degradation der Lebensgemeinschaften in Gewässern führen.

Als Folge o.g. Einleitungen fällt im Gewässer das gelartige Eisenhydroxid aus, welches als rotbrauner Belag Sedimente, Pflanzen und Tiere überzieht. Gelangen gelöste Fe(II)-Verbindungen in sauerstoffarmem, leicht saurem Wasser an die (alkalische) Oberfläche von z.B. Fischkiemen oder -laich, so kommt es an diesen Oberflächen zu Oxidationsreaktionen des Fe(II) zu Fe(III). Diese chemische Reaktion kann dazu führen, dass die Sauerstoffaufnahme der Organismen über Kiemen oder auch den ganzen Körper vollständig unterbunden oder stark behindert wird. Die Folge kann ein Ersticken der Organismen sein. Die Wirkungen sind abhängig vom Entwicklungsstadium der Organismen und unterscheiden sich häufig zwischen verschiedenen Organismenarten (manche sind sensibler als andere). So sind Fischeier z.B. oft sehr empfindlich.

Ausfallendes Eisenhydroxid überdeckt darüber hinaus oft die gesamte Sohle von Fließgewässern und verstopft dabei das Lückensystem des Sedimentes. Die Folgen sind u.a. Sauerstoffmangel im Lückensystem, welches daraus resultierend nicht mehr als Lebensraum für viele Organismenarten nutzbar ist. Unter anaeroben Bedingungen wie sie z.B. leicht in Staubereich von Fließgewässern auftreten, können Eisen(III)-Oxide aus dem Sediment durch Reduktionsreaktionen herausgelöst werden, wobei das daran gebundene Phosphat und die Schwermetalle ebenfalls in Lösung gelangen. Dieser Prozess kann dazu führen, dass es schlagartig zu hohen Phosphat- und Schwermetallgehalten kommt, die einerseits eutrophierend wirken und andererseits akut toxisch sein können. Das dabei ebenfalls entstandene gelöste zweiwertige Eisen steht auch wieder dem Kreislauf zur Verfügung. Neben den genannten Aspekten existiert eine Vielzahl weitere negativer Effekte. Für eine weiterführende Recherche von wissenschaftlicher Hintergrund-Literatur empfehlen wir Ihnen die Suche über entsprechende Schlagwörter zum Thema unter http://scholar.google.de.

EHS-Pläne der LMBV gefährden Naturschutzgebiet

Der seit fast 20 Jahren bestehenden Verordnung über das Naturschutzgebiet Sukzessionslandschaft Nebendorf im Nordosten des Altdöberner Sees widersprechen die aktuellen Pläne der LMBV, in den Altdöberner See Abfälle nach dem Kreislauf- Wirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einzuleiten.

Fakt ist:
In § 4 oben genannter Verordnung steht:

Es ist insbesondere verboten:

20. Schmutzwasser, Gülle, Dünger, Gärfutter oder Klärschlamm auszubringen, einzuleiten, zu lagern oder abzulagern;

22. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern oder abzulagern oder sich ihrer in sonstiger Weise zu entledigen

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EHS ist Abfall

LMBV-Bereichsleiter Scholz erklärte am 05.03.2015

Bei der Technologie der Verspühlung von EHS aus der Fließgewässerberäumung wird vorgeschlagen, das eine natürliche oder maschinelle Vorentwässerung stattfindet, so dass der verbleibende Feststoffanteil bei ca. 20-30% liegt.

Wir sagen:

EHS wird aus Fließgewässern ausgebaggert und Baggergut ist Abfall!
Denn Abfälle im Sinne des Kreislauf-Wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG, §3 Abs. 1)

sind alle beweglichen Sachen … deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muß

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Über Schlammmengen und LKW-Kolonnen

Bei der LMBV-Informationsveranstaltung am 05.03.2015 wurde den Bürgern erklärt:

die geplante Einleitung von ca. 72.000 m³/Jahr führe zu einer Sedimenterhöhung von ca. 5 cm/Jahr bei ca. 5-10 LKW-Fahrten pro Tag zu einer Pumpstation am See.

Fakt ist:
Am gleichen Tag war auf der LMBV-Homepage zu lesen:

angedacht sind ca. 200.000 Kubikmeter anfallender EHS zu verspühlen, bei einer teilweisen Aufhöhung des Seebodens von 2 bis 5 Zentimeter pro Jahr.

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Der große Unterschied bei den Schlämmen

In seinem Vortrag am 05.03.2015 im Schützenhaus Altdöbern erklärte Eckhard Scholz, Bereichsleiter Technik der LMBV:

Die Verspülung von EHS-Dünnschlämmen aus Grubenwasserreinigungsanlagen, auch AEW (Alkalisches Hydroxidwasser) genannt, ist Stand der Technik.

Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen erklärte daraufhin unter Berufung auf die LMBV am 18.03.2015 vor dem Deutschen Bundestag:

Die Eisenhydroxidschlammeinleitung erfolgt über eine Schlammleitung in die tiefen Bereiche des Sees. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen bei der Einspülung solcher Schlämme in Bergbaufolgeseen sind keinerlei negative Auswirkungen bekannt.

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Eisenocker wirkt wie Gift

Am 05.03.2015 wies die LMBV den Artikel der BILD-Zeitung des gleichen Tages mit der Überschrift Altdöberner See soll Gift-Deponie werden nachdrücklich zurück.

Fakt ist:

Die Einleitung Eisen-II-haltiger Wässer kann infolge toxischer Wirkungen zur direkten Verarmung/Vernichtung der aquarischen Fauna sowie zur Beeinflussung der Flora im Gewässer führen. Dabei ist die toxische Wirkung von Eisen-II-Verbindungen beispielsweise bei Fischen bei verschiedenen Altersklassen und Arten unterschiedlich. Konzentrationen von 2 bis 3 mg/l an gelöstem Eisen können zu einem Komplettausfall bei der Fischbrut führen. Starke Konzentrationen von Eisenflocken können auch zum Verkleben der Kiemen und durch Überdeckungen der Gewässersohle zum Verlust von Laichplätzen und Nahrungsquellen sowie zur Verschlechterung der Lebensbedingungen für Bodenlebewesen und Wasserpflanzen führen.

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