Sehr geehrter Herr Mielchen,
in der letzten Verbandsversammlung hat der Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg beschlossen, sich zum Thema Einspülen von Eisenhydroxidschlamm in den Altdöberner See zu enthalten.
Der Altdöberner See ist Teil eines Verbandsgebietes, welches fünf Seen in Brandenburg und die brandenburgischen Teile zweier Seen an der Grenze zu Sachsen umfasst. Der Zweckverband positioniert sich in seinem Leitbild wie folgt:
Wir fühlen uns dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. In einer neu entstehenden Landschaft wollen wir zeigen, dass ein ausgewogenes Miteinander ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte möglich ist. Indem wir die Eigenart und Schönheit der Bergbaufolgelandschaft entwickeln und erhalten, wollen wir seltenen und typischen Arten einen Lebensraum geben und unseren Gästen aus Nah und Fern ein besonderes Erlebnis bieten.
Der Zweckverband zählt zu seinen Kerngeschäften auch das Schaffen von Baurecht, die Projektentwicklung und -realisierung sowie die Bewirtschaftung und Förderung der für die Wettbewerbsvorteile nötigen, öffentlichen Infrastruktur.
Entgegen der Darstellung einer gemeinsamen Interessenvertretung für die Seen im Verbandsgebiet positioniert sich der Zweckverband jedoch nicht zu einem eklatanten, die touristische Entwicklung des Sees und seine Umwelt gefährdenden Eingriff der LMBV am Altdöberner See. Drei der sechs Verbandsmitglieder sind Anrainerkommunen des Altdöberner Sees. Das vierte Verbandsmitglied verantwortet die Hoheit über das gesamte Gebiet des Landkreises. Die Enthaltung des Zweckverbandes erschließt sich Außenstehenden nicht. Vor diesem Hintergrund und des in § 3 der Verbandssatzung festgeschriebenen Zieles
Bereits bei Entstehung des Seenlandes […] unter Wahrung der Belange von Natur und Landschaft Voraussetzungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche und touristische Nutzung zu schaffen, die die Einmaligkeit dieser größten künstlich geschaffenen Wasserfläche in Europa in eine wirtschaftlich tragfähige und für die Region erfolgreiche Struktur umsetzt
werden der Zweckverband und seine Verbandsmitglieder gebeten, den gefassten Beschluss zur Enthaltung über das Einspülen von EHS in den Altdöberner See in einer Stellungnahme zu erläutern und zu begründen.
Im Entwicklungskonzept zum Altdöberner See verweist der Zweckverband auf drei von 30 IBA-Projekten. Diese sind u. a. im Rahmen der IBA Fürst-Pückler-Land aus Mitteln der Europäischen Union (z. B. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und des Bundes (u. a. Stadtumbau Ost) sowie des Landes Brandenburg finanziert. Darüber hinaus werden im Entwicklungskonzept weitere durch Bund und das Land Brandenburg geförderte Projekte aufgezeigt.
Der Unmut über Missbrauch und fehlgeleitete Gelder ist in der Öffentlichkeit ohnehin schon groß. Und fraglich bleibt, ob Steuergelder falsch verwendet werden bzw. wurden. Der Zweckverband und seine Mitglieder werden vor dem Hintergrund bereits geleisteter, staatlicher Förderungen um eine Stellungnahme der künftigen, strategischen Entwicklungsplanung der im Entwicklungskonzept Altdöberner See gelisteten Projekte gebeten.
Die Bürgerinitiative Altdöberner See behält sich vor – neben einem Antrag auf Prüfung des Einspülens von EHS auf Grundlage der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an die Europäische Kommission – einen Antrag an den Europäischen Rechnungshof bzw. eine Petition an den Bundesrechnungshof zu richten, ob die bisher für diese Projekte und Programme verwendeten Finanzmittel sinnvoll und regelgerecht verausgabt wurden.
Die Bürgerinitiative Altdöberner See bittet um ein klares Bekenntnis zum See.