Sehr geehrte Abgeordnete!
Am 24. Januar 2013 haben die Volksvertreter des Brandenburgischen Landtages einstimmig und zum Wohl unseres Landes den Beschluss gefasst, die Landesregierung zu beauftragen, sich den immer deutlicher abzeichnenden Folgen des Braunkohlebergbaus mit aller Kraft zu stellen und die Verschmutzung der Brandenburgischen Gewässer durch Eisenhydroxidschlamm zu bekämpfen.
Zwei Jahre danach ist allen Beteiligten klar geworden, dass die Gefährdungen durch den Ockerschlamm in ihren Ausmaßen nicht überschätzt wurden. Trotz eingeleiteter Sofortmaßnahmen der LMBV sind nicht nur ein Anstieg der EHS-Belastungen im Biosphärenreservat Spreewald und alarmierende Sulfatkonzentrationen im Berliner Trinkwasser-Einzugsgebiet zu verzeichnen. Vielmehr werden sogar Pläne ausgearbeitet, unbelastete Gewässer durch Einspülung von EHS-Baggergut aus Fließgewässern zu verunreinigen. So bezeichnet die Bundesregierung unter Bezugnahme auf LMBV-Aussagen zum Umgang mit EHS die Verspülung von nicht verwertbaren Schlämmen in den Altdöberner See als eine zulässige Option und Vorgehensweise.
Dies steht nicht nur im Widerspruch zur Aufgabe der LMBV, die Beschaffenheit von Bergbau-Folgeseen erforderlichenfalls zu verbessern statt zu verschlechtern. Es bedeutet vor allem für das Land Brandenburg eine katastrophale Entwicklung, wenn das betraute Unternehmen den Fortbestand des wasserreichsten Sees des Landes ohne Not infrage stellt.
Wir fordern Sie daher noch einmal, wie schon anlässlich des Treffens mit Landtagsvertretern am 29. März in Altdöbern, auf, ihrer gesetzgeberischen Verantwortung gerecht zu werden und für einen wirksamen Schutz der Brandenburgischen Gewässer durch ein Gesetz zu sorgen, das der EHS-Entlastung der Flüssen und Seen wirksam einen Weg bahnt und zugleich unbelastete Gewässer nachhaltig vor EHS schützt.
Wir sind entsetzt über die Aussage der LMBV im EHS-Konzept vom 30.11.2014, dass die brandenburgischen Behörden während der Planungen bereits konsultiert wurden und übereinstimmend sagen, dass gegen eine Einspülung von EHS in einen brandenburgischen Bergbaufolgesee keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken bestehen.
Die Unterlassung von gesetzlichen Schritten, die Gewässer aktiv zu schützen, könnte also dazu führen, dass die Landesbehörden nach einer Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens durch die LMBV der Einleitung von EHS in den Altdöberner See zustimmen müssen, da es offenbar keine hinreichenden gesetzlichen Regeln gibt, einen solchen See vor einem derartigen Eingriff zu bewahren.
Wir bitten Sie, nicht wegzuschauen! Begreifen Sie ihre Verantwortung als Mitglieder des Brandenburgischen Landtages, unseren tiefsten und wasserreichsten See mit einer tadellosen Wasserqualität, mit seinen nicht zu zählenden ökologischen, ökonomischen und touristischen Potenzialen, kurz diesen unschätzbaren Wert zu erhalten anstatt seiner Verfüllung und Umwandlung in ein EHS-Endlager zuzusehen.
Sagen Sie Ja zum See! Ihre Stimme könnte die entscheidende sein.
Altdöbern, 12. April 2015.