Heute haben wir Post aus dem Landtag erhalten. Der Abgeordnete Dieter Dombrowski reagierte auf unseren offenen Brief an alle Mitglieder des Landtages. Die CDU-Fraktion stellt klar sich hinter unsere Forderung der Landdeponierung und versendete rechtliche Prüfaufträge auf EU- und Bundesebene.
Als CDU-Fraktion fordern wir die rot-rote Landesregierung auf, sich im Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA) für die Braunkohlesanierung dafür einzusetzen, dass anfallende Eisenhydroxidschlämme ordnungsgemäß zwischengelagert und anschließend auf geeigneten Monodeponien deponiert und nicht in die Gewässer eingeleitet werden.
Die CDU-Fraktion sieht nach wie vor keine Möglichkeit, hier ein LEX Altdöberner See gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Der Schutz der Gewässer und des Schutzgutes Wasser ist bereits durch europarechtliche sowie bundes- und landesgesetzliche Vorschriften ausreichend geregelt, wie z.B. durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Brandenburgische Wassergesetz. Jetzt geht es vielmehr darum, dass diese Vorgabe eingehalten und auch beim Altdöberner See durchgesetzt werden. Deshalb hat sich die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg bereits an den EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, Herrn Karmenu Vella, sowie an die Bundesumweltministerin und den Bundeswirtschaftsminister gewandt, verbunden mit der Bitte, die Absichten der LMBV mit der Vereinbarkeit des Wasserrechts zu überprüfen.
Abschließend möchte ich nochmals deutlich machen, dass die CDU-Fraktion sich klar für die ordnungsgemäße Deponierung der EHS ausspricht und der Kostenfaktor hierbei nicht im Vordergrund stehen darf, sondern der Schutz der Umwelt und des Menschen.